Jan Gatermann

„Den wahren Charakter eines Menschen erkennt man erst dann, wenn man eine Erbschaft mit ihm geteilt hat.“
Benjamin Franklin

Vita
  • Jahrgang 1975
  • Vater eines Sohnes und einer Tochter
  • 1992 - 1994 Internatsausbildung in England (Abschluss: A-level) am Mount Kelly College
  • 1994 - 1995 Wehrdienst PzGrenBtl. 192 in Ahlen (Westf.)
  • 1995 - 2001 Studium in Bayreuth und Würzburg
  • 2001 - 2003 Referendariat in Würzburg, Düsseldorf und Siegen
  • Rechtsanwalt seit 2003
  • Partner seit 2006
  • Notar seit 2017
  • Rechtsanwalt und Notar
  • Fachanwalt für Erbrecht
  • Fachanwalt für Familienrecht
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht

Jan Gatermann ist seit 2003 als Rechts­anwalt zugelassen. Im Jahr 2006 gründete er gemeinsam mit Gabriela Schwarz-Schilling die Sozietät Schwarz-Schilling Gatermann. 2017 wurde Rechts­anwalt Jan Gatermann zum Notar mit Amtssitz in Freuden­berg bestellt.

Rechtsgebiete

Erbrecht.  Ausschließlich.  Fachanwalt für Erbrecht Testamentsvollstrecker

Rechtsanwalt Gatermann blickt auf langjährige Erfahrung als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht zurück. In Anbetracht der starken Nachfrage nach erbrechtlicher Beratung hat Jan Gatermann seine Kompetenzen als Fachanwalt für  Erbrecht durch konsequente Fortbildung stetig vertieft und erweitert. Er widmet sich nun - neben seiner Tätigkeit als Notar - ausschließlich dem Erbrecht einschließlich Testamentsvollstreckung sowie der Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Er ist zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT e.V.).

Erbrechtliche Streitigkeiten sind oft sehr komplex und emotional stark aufgeladen. Jan Gatermann behält mit seiner langjährigen Erfahrung als Fachanwalt für Erbrecht bei Erbstreitigkeiten einen kühlen Kopf und vertritt Ihre Interessen kompetent und durchsetzungsstark.

Durch kluge Gestaltung des Testaments oder lebzeitige Übertragung von Vermögen können spätere Streitigkeiten vermieden werden. Rechtsanwalt Gatermann berät Sie umfassend zu Ihren Gestaltungsmöglichkeiten.

Erbrecht

Als Fachanwalt für Erbrecht (seit 2010) vertritt und berät Sie Rechts­anwalt Jan Gatermann beispielsweise bei der Durch­setzung oder Abwehr von Pflichtteils­ansprüchen, der Aus­einander­setzung von Erben­gemeinschaften, Testaments­vollstreckung, Unternehmens­nachfolge, Teilungs­versteigerung von Grundbesitz, der Anfechtung letztwilliger Verfügungen und bei Fragen der Haftungs­beschränkung, z.B. im Wege des Nachlass­insolvenz­verfahrens.

Auch bei der Erstellung eines Testaments, gemeinschaftlichen Testaments oder Erb­vertrags steht Ihnen Rechts­anwalt Jan Gatermann als kompetenter Berater zur Verfügung. Er hat zudem den DVEV-Testaments­vollstrecker­lehrgang erfolgreich abgeschlossen und ist zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT). Rechts­anwalt Gatermann ist Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögens­nachfolge e.V. (DVEV). RA Gatermann hat auch bei Focus-online einen Artikel zum Thema Anwalt Erbrecht Siegen veröffentlicht.

Testamentsvollstreckung

Bereits 2008 absolvierte Rechtsanwalt Jan Gatermann erfolgreich den Testamentsvollstreckerlehrgang der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV).

Seit 2022 ist er zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT - Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V.).

Weitere Informationen zur Testamentsvollstreckung finden Sie hier.

Vermögensnachfolge, Unternehmensnachfolge

Rechtsanwalt Gatermann berät Privatpersonen und Unternehmer zu allen Fragen der Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Sei es die lebzeitige Übertragung von Immobilien im Wege vorweggenommener Erbfolge, die Regelung von Nießbrauch, Wohnungsrechten, Leibrenten, etc. oder die Übertragung anderer Vermögenswerte und Firmenbeteiligungen.

Wegen der häufig komplexen Verzahnung verschiedener Rechtsgebiete, insbesondere des Erb- und Familienrechts sowie des Steuer- und Gesellschaftsrechts steht für die interdisziplinäre Beratung sein Kooperationspartner Raimond Janssen, Fachanwalt für Steuerrecht sowie für Handels- und Gesellschaftsrecht zur Verfügung.

Transparenz bei Mandatserteilung und Kosten

Aufgrund der starken Nachfrage nach meiner erbrechtlichen Expertise ist mein Kalender oft weit im Voraus ausgebucht. Daher nehme ich jedes Jahr nur eine begrenzte Anzahl von Mandaten an. Nur so kann ich dem Beratungsbedarf meiner Mandanten gerecht werden und eine hohe Beratungsqualität gewährleisten.

Ob ich ein Mandat annehme, hängt vom Fall, von der Chemie zwischen Mandant und mir und der Regelung der Vergütung meiner Tätigkeit ab.

Mein Honorar

Die Erstberatung (einschließlich Einarbeitung und Nachbereitung maximal 60 Minuten) kostet 250,-€ zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer. Bei längerer oder weitergehender Beratung beträgt der Stundensatz 300,-€ (Abrechnung im 5-Minuten-Takt) zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer.

Wenn nach der Beratung ein weitergehendes Mandatsverhältnis zustande kommt, ich also den Auftrag annehme, außergerichtlich oder gerichtlich tätig zu werden, schließen wir eine Vergütungsvereinbarung ab. Dabei kann es sich je nach Einzelfall um die Vereinbarung eines Gegenstandswertes, eines Gebührenfaktors, von Zeithonorar oder einer Pauschalvergütung handeln. Die Einzelheiten erörtere ich mit meinen Mandanten bei Mandatserteilung. Damit ist für den Mandanten Kostentransparenz und für mich eine kostendeckende Bearbeitung des Mandats gewährleistet.

Fort- und Weiterbildung

Teilnahme an Foren, Webinaren und Vorträgen

Durch Fort- und Weiterbildungen hat Jan Gatermann seine Expertise stetig erweitert und vertieft. Hier erhalten Sie einen Überblick über ausgewählte Fort- und Weiterbildungen der jüngeren Zeit:

ausgewählte Fortbildungen
  • 03.03.2023 AGT Spezialtagung Testamentsvollstreckung und Stiftung
  • 06.-08.07.2022 Testamentsvollstreckerlehrgang der AGT in München
  • 28.-29.05.2021 Jahresarbeitstagung Erbrecht, Webinar des Deutschen Anwaltsinstituts e.V.
  • 11.03.2021 - Der digitale Nachlass, Webinar des Deutschen Anwaltsinstituts e.V.
  • 04.11.2020 - Ausgewählte Fragen des Bauträgervertragsrechts. Seminar der Westfälischen Notarkammer in Münster
  • 29.07.2020 - Aktuelle Rechts- und Gestaltungsfragen zum Behindertentestament. Webinar der DVEV e.V.
  • 24.06.2020 - Ausgewählte Probleme des Pflichtteilsrechts und des Pflichtteilsergänzungsrechts. Webinar der DVEV e.V.
  • 15.05.2020 -  Erbrechtliche Beratung bei Trennung und Scheidung. Webinar der Deutschen Anwaltsakademie
  • 28.-29.02.2020 - Aktuelle Entwicklungen im Familienrecht in Gütersloh
  • 30.10.2019 - Unternehmer-Eheverträge und Unternehmer-Vorsorgeverträge in der notariellen Praxis in Hagen
  • 04.-06.04.2019 - Jahresarbeitstagung Familienrecht in Köln
  • 21.-23.03.2019 - Forum Vermögensnachfolge auf Mallorca
  • 09.03.2019 - Die Gestaltung des Unternehmertestaments in Dortmund