Sorgerecht nach einer Trennung/Scheidung

Sorgerecht - Wer bekommt es?

Die elterliche Sorge steht bei ehe­lichen Kindern beiden Eltern­teilen zu. Bei nicht­ehelichen Kindern bedarf es hierfür einer Sorge­­erklärung gegenüber dem Jugend­amt. Außer­dem kann beim Familien­­ge­richt die gemeinsame elterliche Sorge beantragt werden, wenn die Kindes­mutter eine Sorge­erklärung nicht abgeben will.

Maßstab dafür, wer die elter­liche Sorge innehaben soll, ist immer das Kindes­wohl. Ist dieses durch das Verhalten eines Eltern­teils gefährdet, kann ihm die elterliche Sorge entzogen werden. Die elter­liche Sorge setzt sich aus mehreren Teil­­bereichen zusammen, nämlich: Aufent­halts­­be­stimm­ungs­­recht, Ver­mögens­­sorge, Gesund­heits­­sorge, schulische und religiöse Ent­schei­dungen, Behörden­­angelegen­­heiten. Durch die Scheidung ändert sich an der gemein­samen elter­lichen Sorge nichts – es sei denn, es ist aus Gründen des Kin­des­­wohls geboten, das Sorge­­recht oder Teil­­be­rei­che da­von ein­em Eltern­­teil all­eine zu über­tragen.

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Die Fach­anwälte unserer Kanzlei vertreten Sie in der ganzen Bundes­republik. Beratungen und Besprechungs­termine sind telefonisch, per E-Mail oder Video­konferenz möglich. Bitte senden Sie uns im Vorfeld die erforderlichen Unter­lagen zur Vor­bereitung des Termins zu. Sie können auch persönliche Termine verein­baren – Sprechen Sie dazu unsere Mitarbeiter bei der Termin­vereinbarung an!

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Umgangs­recht nach einer Trennung/Scheidung

Wem steht der Um­gang mit meinem Kind zu?

Unabhängig von der elter­lichen Sorge ist im Falle der Tren­nung und Schei­dung die Regelung des Umgangs­rechts. Dieses steht grund­sätzlich auch dem Partner zu, der nicht das Sorge­recht innehat. Auch bei der Aus­übung und Aus­gestaltung des Umgangs­rechts ist das Kindes­wohl der Maß­stab. In proble­matischen Fällen kann dies dazu führen, dass das Umgangs­recht nur begleitet, also im Beisein eines Mit­arbeiters des Jugend­amtes oder der Erziehungs­beratungs­stelle ausgeübt werden kann.

Insbesondere Streitig­keiten im Bereich Sorge- und Umgangs­recht sind häufig emotional stark aufgeladen und verlangen vom Rechts­anwalt einen fein­fühligen und sach­gerechten Umgang mit den Gegeben­heiten des Falls und den Beteiligten. Letzt­endlich geht es in erster Linie um die Belange und das Wohl des Kindes. Es ist unbedingt zu vermeiden, dass Kinder für Streitig­keiten zwischen den Eltern instrumen­talisiert werden.

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Unsere Werte

Wir schaffen Recht.

Eine vertrauensvolle und diskrete Zusammen­arbeit mit unseren Mandanten bildet das Fundament unserer Kanzlei. Unsere qualifizierten und in verschiedenen Rechts­gebieten spezialisierten An­wälte entwickeln für jeden Mandanten und jedes Problem eine geeignete Lösung.

Wir verfügen in unserer Kanzlei über gebündeltes Know-how und stellen Ihnen – soweit erforderlich – ein passendes Team für Ihr An­liegen zusammen. Wir sind für Ihre Anliegen da.

01

Erfahrung: Seit 1985 für Sie da. Insgesamt über 140 Jahre Berufs­erfahrung. Diese Expertise ermöglicht eine effiziente und kompetente Mandats­bearbeitung. Unsere erfahrenen Spezial­isten sind bereit für Ihre An­liegen.

02

Kompetenz: Wir haben uns auf unsere Tätigkeits­gebiete spezial­isiert und sind Fach­anwälte für die Rechtsgebiete die wir betreuen. Wir bilden uns regel­mäßig für Sie fort und weiter.

03

Diskretion: Eine diskrete und verschwiegene Mandats­bearbeitung hat für uns höchste Prio­rität und ist eine Selbst­verständlich­keit für uns. Sie können sich mit jedem Problem vertrauensvoll an uns wenden.

04

Vertrauen: Ver­trauen wächst aus kompetenter Beratung und Verbindlichkeit. Unsere Man­danten vertrauen uns bereits seit vielen Jahren und wir setzen alles daran, dieses Ver­trauen stets aufs neue zu be­gründen.

05

Kostentransparenz: Eine offene und verlässliche Kommuni­kation über die Kosten und Gebühren ist uns wichtig. Bevor kosten­auslösende Schritte ein­geleitet werden, stimmen wir uns mit unseren Man­daten ab und in­formieren über das Kosten­risiko.

06

Effizienz: Lang­wierige Gerichts­verfahren kosten nicht nur Geld, sondern auch Zeit und Nerven. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die An­liegen unserer Man­danten effizient zu bearbeiten und sie zu allen Optionen um­fassend zu beraten.

Rechtsgebiete

Spezialisierung und Expertise

Wir haben uns bewusst auf ausgewählte Beratungsschwerpunkte spezialisiert. So können wir eine optimale Beratungsqualität gewährleisten und eine maßgeschneiderte Lösung für unsere Mandanten zu entwickeln.

Sie finden daher in unserer Kanzlei mit Büros in Kreuztal, Siegen, Hilchenbach und Freudenberg Fachanwälte für Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Verkehrsrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

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