Gabriela Schwarz-Schilling

„Recht ist Wille zur Gerechtigkeit.“
Gustav Radbruch

Vita
  • Jahrgang 1954
  • verheiratet, 2 Kinder
  • 1972-76 Redakteurin Frankfurter Neue Presse
  • Studium in Frankfurt am Main
  • Rechtsanwältin seit 1985
  • Notarin seit 1995
  • Ausbildung zur Familien-Mediatorin (BAFM)
  • Notarin
  • Rechtsanwältin
  • Fachanwältin für Familienrecht

Gabriela Schwarz-Schilling ist seit 1985 Rechts­anwältin und seit 1995 Notarin. Sie widmet sich seit über 30 Jahren hauptsächlich dem Familien­recht und dem Medizinrecht/Arzthaftungs­recht. Einen weiteren Tätigkeits­schwerpunkt bildet das Erbrecht.

Bis 2005 war sie Partnerin der Sozietät Stahl & Schwarz-Schilling in Kreuztal. 2006 gründete sie mit Rechts­anwalt Gatermann die Kanzlei Schwarz-Schilling Gatermann, seit Zusammen­schluss mit Frau Rechts­anwältin Weller 2008 Schwarz-Schilling & Collegen.

Rechtsgebiete

Expertin für Familienrecht seit über 35 Jahren. Fachanwältin für Familienrecht im Siegerland

Gabriela Schwarz-Schilling ist seit 1985 Rechts­anwältin und seit 1995 Notarin. Sie widmet sich seit über 35 Jahren haupt­sächlich dem Familien­recht. Weitere Tätigkeits­schwer­punkt bilden das Medizinrecht/Arzthaftungsrecht und das Erbrecht.

Familienrecht

Im Familienrecht berät und vertritt Sie Frau Schwarz-Schilling, Fach­anwältin für Familien­recht, sowohl außer­gerichtlich als auch gerichtlich bei allen familien­rechtlichen Problemen. Als Scheidungsanwältin vertritt sie Ihre Interessen bei der Scheidung, bei Streitigkeiten um Unterhalt, Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung. Weitere Informationen zum Familienrecht finden Sie hier.

Mediation

Gabriela Schwarz-Schilling ist ausgebildete Mediatorin für Familienrecht. Weitere Informationen zur familien­rechtlichen Mediation finden Sie auf der Seite Mediation.

Arzthaftungsrecht

Das Arzthaftungsrecht war von Beginn der anwaltlichen Tätigkeit an ein Tätigkeits­schwerpunkt von Gabriela Schwarz-Schilling. Sie ist Gründungs­mitglied der Arbeits­gemeinschaft Rechts­anwälte im Medizinrecht e.V. und war Mitglied des Gründungs­vorstandes. Sie ist (Mit-)Heraus­geberin einer medizin­rechtlichen Symposiums­reihe und Ko-Autorin medizin­rechtlicher Publikationen, u.a. mit Prof. Dr. Karl-Otto Bergmann zum Thema Patienten­rechte.

Erbrecht

Das Erbrecht betreut Frau Schwarz-Schilling vorwiegend im Rahmen ihrer notariellen Tätigkeit. Sie beurkundet Testamente, gemeinschaftlichen Testamente und Erbverträge und ist als Notarin außerdem zuständig für Erbscheinsantrag, Ausschlagung und lebzeitige Übertragung von Vermögen und Grundbesitz (z.B. im Wege der vorweggenommenen Erbfolge).

Mitgliedschaften

Arbeitsgemeinschaften und Vereine