
Gabriela Schwarz-Schilling
„Recht ist Wille zur Gerechtigkeit.“
Gustav Radbruch
- Jahrgang 1954
- verheiratet, 2 Kinder
- 1972-76 Redakteurin Frankfurter Neue Presse
- Studium in Frankfurt am Main
- Rechtsanwältin seit 1985
- Notarin seit 1995
- Ausbildung zur Familien-Mediatorin (BAFM)
- Notarin
- Rechtsanwältin
- Fachanwältin für Familienrecht
Gabriela Schwarz-Schilling ist seit 1985 Rechtsanwältin und seit 1995 Notarin. Sie widmet sich seit über 30 Jahren hauptsächlich dem Familienrecht und dem Medizinrecht/Arzthaftungsrecht. Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt bildet das Erbrecht.
Bis 2005 war sie Partnerin der Sozietät Stahl & Schwarz-Schilling in Kreuztal. 2006 gründete sie mit Rechtsanwalt Gatermann die Kanzlei Schwarz-Schilling Gatermann, seit Zusammenschluss mit Frau Rechtsanwältin Weller 2008 Schwarz-Schilling & Collegen.
Rechtsgebiete
Expertin für Familienrecht seit über 35 Jahren. Fachanwältin für Familienrecht im Siegerland
Gabriela Schwarz-Schilling ist seit 1985 Rechtsanwältin und seit 1995 Notarin. Sie widmet sich seit über 35 Jahren hauptsächlich dem Familienrecht. Weitere Tätigkeitsschwerpunkt bilden das Medizinrecht/Arzthaftungsrecht und das Erbrecht.
Im Familienrecht berät und vertritt Sie Frau Schwarz-Schilling, Fachanwältin für Familienrecht, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bei allen familienrechtlichen Problemen. Als Scheidungsanwältin vertritt sie Ihre Interessen bei der Scheidung, bei Streitigkeiten um Unterhalt, Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung. Weitere Informationen zum Familienrecht finden Sie hier.
Gabriela Schwarz-Schilling ist ausgebildete Mediatorin für Familienrecht. Weitere Informationen zur familienrechtlichen Mediation finden Sie auf der Seite Mediation.
Das Arzthaftungsrecht war von Beginn der anwaltlichen Tätigkeit an ein Tätigkeitsschwerpunkt von Gabriela Schwarz-Schilling. Sie ist Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V. und war Mitglied des Gründungsvorstandes. Sie ist (Mit-)Herausgeberin einer medizinrechtlichen Symposiumsreihe und Ko-Autorin medizinrechtlicher Publikationen, u.a. mit Prof. Dr. Karl-Otto Bergmann zum Thema Patientenrechte.
Das Erbrecht betreut Frau Schwarz-Schilling vorwiegend im Rahmen ihrer notariellen Tätigkeit. Sie beurkundet Testamente, gemeinschaftlichen Testamente und Erbverträge und ist als Notarin außerdem zuständig für Erbscheinsantrag, Ausschlagung und lebzeitige Übertragung von Vermögen und Grundbesitz (z.B. im Wege der vorweggenommenen Erbfolge).

Mitgliedschaften
Arbeitsgemeinschaften und Vereine
