Annahme und Ausschlagung der Erbschaft

Ausschlagungsfrist

Um Erbe zu werden, bedarf es keiner ausdrück­lichen Annahme­erklärung. Wer durch Testament oder gesetz­liche Erb­folge zum Erben berufen ist, wird ohne sein Zutun Erbe, es sei denn, er schlägt die Erb­schaft aus. Die Aus­schlagung muss beim Notar oder durch Erklärung gegenüber dem Nachlass­gericht erfolgen.
Die Frist zur Erklärung der Aus­schlagung beträgt sechs Wochen ab dem Zeit­punkt, in dem man von dem Anfall der Erb­schaft und dem Grund der Beru­fung zum Erben Kenntnis erlangt hat. Ist man durch eine Ver­fügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) zum Erbe berufen, beginnt die 6-Wochen-Frist erst, wenn die letzt­willige Ver­fügung durch das Nach­lass­gericht bekannt gegeben worden ist. Hatte der Erb­lasser seinen letzten Wohn­sitz nur im Aus­land, beträgt die Frist sechs Monate.

Terminanfrage

Wie können wir helfen?

Die Fach­anwälte unserer Kanzlei vertreten Sie in der ganzen Bundes­republik. Beratungen und Besprechungs­termine sind telefonisch, per E-Mail oder Video­konferenz möglich. Bitte senden Sie uns im Vorfeld die erforderlichen Unter­lagen zur Vor­bereitung des Termins zu. Sie können auch persönliche Termine verein­baren – Sprechen Sie dazu unsere Mitarbeiter bei der Termin­vereinbarung an!

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Nachlassverbindlichkeit

Haftung für Nachlass­verbindlich­keiten ausschließen

Die Aus­schlagung der Erb­schaft bietet sich insbesondere an, wenn der Nach­lass über­schuldet ist. Für die Nach­lass­verbindlich­keiten, also die Schulden des Erb­lassers, haftet nämlich der Erbe. Durch die Aus­schlagung wird die Erben­stellung beseitigt.

Rechts­anwalt Jan Gater­mann, Fach­anwalt für Erb­recht berät Sie gerne zu der Mög­lich­keit, die Erb­schaft aus­zu­schlagen oder – sollte die Frist verstrichen sein – zur An­fech­tung der An­nahme der Erb­schaft, sowie zu den Mög­lich­keiten, die Haf­tung des Erben auf den Nach­lass zu beschränken.

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Unsere Werte

Wir schaffen Recht.

Eine vertrauensvolle und diskrete Zusammen­arbeit mit unseren Mandanten bildet das Fundament unserer Kanzlei. Unsere qualifizierten und in verschiedenen Rechts­gebieten spezialisierten An­wälte entwickeln für jeden Mandanten und jedes Problem eine geeignete Lösung.

Wir verfügen in unserer Kanzlei über gebündeltes Know-how und stellen Ihnen – soweit erforderlich – ein passendes Team für Ihr An­liegen zusammen. Wir sind für Ihre Anliegen da.

01

Erfahrung: Seit 1985 für Sie da. Insgesamt über 140 Jahre Berufs­erfahrung. Diese Expertise ermöglicht eine effiziente und kompetente Mandats­bearbeitung. Unsere erfahrenen Spezial­isten sind bereit für Ihre An­liegen.

02

Kompetenz: Wir haben uns auf unsere Tätigkeits­gebiete spezial­isiert und sind Fach­anwälte für die Rechtsgebiete die wir betreuen. Wir bilden uns regel­mäßig für Sie fort und weiter.

03

Diskretion: Eine diskrete und verschwiegene Mandats­bearbeitung hat für uns höchste Prio­rität und ist eine Selbst­verständlich­keit für uns. Sie können sich mit jedem Problem vertrauensvoll an uns wenden.

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Vertrauen: Ver­trauen wächst aus kompetenter Beratung und Verbindlichkeit. Unsere Man­danten vertrauen uns bereits seit vielen Jahren und wir setzen alles daran, dieses Ver­trauen stets aufs neue zu be­gründen.

05

Kostentransparenz: Eine offene und verlässliche Kommuni­kation über die Kosten und Gebühren ist uns wichtig. Bevor kosten­auslösende Schritte ein­geleitet werden, stimmen wir uns mit unseren Man­daten ab und in­formieren über das Kosten­risiko.

06

Effizienz: Lang­wierige Gerichts­verfahren kosten nicht nur Geld, sondern auch Zeit und Nerven. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die An­liegen unserer Man­danten effizient zu bearbeiten und sie zu allen Optionen um­fassend zu beraten.

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Wir haben uns bewusst auf ausgewählte Beratungsschwerpunkte spezialisiert. So können wir eine optimale Beratungsqualität gewährleisten und eine maßgeschneiderte Lösung für unsere Mandanten zu entwickeln.

Sie finden daher in unserer Kanzlei mit Büros in Kreuztal, Siegen, Hilchenbach und Freudenberg Fachanwälte für Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Verkehrsrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

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