Vorsorge­vollmacht, Unternehmer­vollmacht, Patienten­verfügung

Das müssen Sie wissen

Tritt der Fall ein, dass ein Mensch auf­grund eines Unfalls, Krank­heit oder des Alters handlungs­unfähig wird, muss eine andere Person wichtige Ent­scheidungen für den Betrof­fenen treffen und für ihn handeln. Vorsorge­voll­macht und Patienten­verfügung geben Ihnen die Möglich­keit, ihren Stell­vertreter selbst zu bestimmen und Anwei­sungen an Ärzte und Pflege­personal zu richten.

Mit einer Betreuungs­verfügung kann die Bestel­lung einer fremden Person als Betreuer durch das Gericht vermieden werden.

Ist Grund­besitz vorhanden, empfiehlt sich die notarielle Beur­kundung der Voll­macht, da nur mit einer solchen über den Grund­besitz verfügt, dieser veräußert oder mit neuen Grund­schulden belastet werden kann.

Für Unter­nehmer empfiehlt es sich, eine Unter­nehmer­voll­macht zu errichten, in der geregelt wird, wie das Unter­nehmen weiter­geführt oder ggf. abgewickelt werden soll. Auch ein Wechsel der Rechts­form - vor allem zum Zweck der Haftungs­beschränkung - kann durch die Voll­macht geregelt werden.

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Die Fach­anwälte unserer Kanzlei vertreten Sie in der ganzen Bundes­republik. Beratungen und Besprechungs­termine sind telefonisch, per E-Mail oder Video­konferenz möglich. Bitte senden Sie uns im Vorfeld die erforderlichen Unter­lagen zur Vor­bereitung des Termins zu. Sie können auch persönliche Termine verein­baren – Sprechen Sie dazu unsere Mitarbeiter bei der Termin­vereinbarung an!

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Unsere Werte

Wir schaffen Recht.

Eine vertrauensvolle und diskrete Zusammen­arbeit mit unseren Mandanten bildet das Fundament unserer Kanzlei. Unsere qualifizierten und in verschiedenen Rechts­gebieten spezialisierten An­wälte entwickeln für jeden Mandanten und jedes Problem eine geeignete Lösung.

Wir verfügen in unserer Kanzlei über gebündeltes Know-how und stellen Ihnen – soweit erforderlich – ein passendes Team für Ihr An­liegen zusammen. Wir sind für Ihre Anliegen da.

01

Erfahrung: Seit 1985 für Sie da. Insgesamt über 140 Jahre Berufs­erfahrung. Diese Expertise ermöglicht eine effiziente und kompetente Mandats­bearbeitung. Unsere erfahrenen Spezial­isten sind bereit für Ihre An­liegen.

02

Kompetenz: Wir haben uns auf unsere Tätigkeits­gebiete spezial­isiert und sind Fach­anwälte für die Rechtsgebiete die wir betreuen. Wir bilden uns regel­mäßig für Sie fort und weiter.

03

Diskretion: Eine diskrete und verschwiegene Mandats­bearbeitung hat für uns höchste Prio­rität und ist eine Selbst­verständlich­keit für uns. Sie können sich mit jedem Problem vertrauensvoll an uns wenden.

04

Vertrauen: Ver­trauen wächst aus kompetenter Beratung und Verbindlichkeit. Unsere Man­danten vertrauen uns bereits seit vielen Jahren und wir setzen alles daran, dieses Ver­trauen stets aufs neue zu be­gründen.

05

Kostentransparenz: Eine offene und verlässliche Kommuni­kation über die Kosten und Gebühren ist uns wichtig. Bevor kosten­auslösende Schritte ein­geleitet werden, stimmen wir uns mit unseren Man­daten ab und in­formieren über das Kosten­risiko.

06

Effizienz: Lang­wierige Gerichts­verfahren kosten nicht nur Geld, sondern auch Zeit und Nerven. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die An­liegen unserer Man­danten effizient zu bearbeiten und sie zu allen Optionen um­fassend zu beraten.

Rechtsgebiete

Spezialisierung und Expertise

Wir haben uns bewusst auf ausgewählte Beratungsschwerpunkte spezialisiert. So können wir eine optimale Beratungsqualität gewährleisten und eine maßgeschneiderte Lösung für unsere Mandanten zu entwickeln.

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