Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung

Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht in Kreuztal/Siegen

Das Arbeitsrecht regelt alle rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeit­nehmern und Arbeit­gebern. Unser Beratungs­spektrum umfasst sowohl das Individual­arbeits­recht als auch das Recht zwischen den Koalitionen der Arbeit­nehmer und Arbeit­geber sowie Vertretungs­organen (kollektives Arbeitsrecht). Da im Arbeitsrecht ständig neue Gesetze erlassen oder bestehende geändert werden, verlangt die Rechts­beratung auf diesem Gebiet eine hohe fachliche Kompetenz, welche nur durch langjährige Praxis­erfahrung sowie ständige Fort­bildung gewähr­leistet werden kann.

Rechtsanwalt Gatermann und Rechtsanwalt Jüngst - beide Fachanwalt für Arbeitsrecht - stehen für Besprechungs­termine in unseren Büros in Kreuztal, Siegen, Freudenberg nach Absprache zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Termin.

Terminanfrage

Wie können wir helfen?

Die Fach­anwälte unserer Kanzlei vertreten Sie in der ganzen Bundes­republik. Beratungen und Besprechungs­termine sind telefonisch, per E-Mail oder Video­konferenz möglich. Bitte senden Sie uns im Vorfeld die erforderlichen Unter­lagen zur Vor­bereitung des Termins zu. Sie können auch persönliche Termine verein­baren – Sprechen Sie dazu unsere Mitarbeiter bei der Termin­vereinbarung an!

Wir suchen gemeinsam die best­mögliche und schnellste Vorgehens­weise Ihr Anliegen zu bearbeiten und Ihnen zu helfen. Wir sind für Sie da!

Rechtsgebiete

Aspekte des Arbeitsrechts

Rechtsanwalt Jan Gatermann und Patrick Jüngst sind Fachanwälte für Arbeitsrecht. Sie vertreten Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte in allen arbeits­rechtlichen Fragen. Schwer­punkte der Beratung bilden dabei unter anderem die Themen fristlose Kündigung, verhaltens­bedingte, personen­bedingte und betriebs­bedingte Kündigung, Abmahnung, Aufhebungs­vertrag, Abfindung, Zeugnis und Mobbing.

Betriebs­räte und Arbeit­geber beraten wir beispiels­weise im Zu­sammen­hang mit Betriebs­vereinbarungen und personellen Maßnahmen.

Das Recht der GmbH Geschäftsführer

Die Beratung und Vertretung von Geschäfts­führern und GmbH-Gesellschaftern bei der Gestaltung von Anstellungs­verträgen, der Kündigung des Geschäftsführer-Anstellungs­vertrages und alle weiteren rechtlichen Fragen rund um den GmbH-Geschäfts­führer bilden einen Schwer­punkt unserer Tätigkeit.

Rechtsanwalt Jüngst stehen für Besprechungs­termine in unseren Büros in Kreuztal, Siegen, Freudenberg nach Absprache zur Verfügung.

Wichtige Hinweise bei Kündigung/Aufhebungsvertrag
  • Gegen eine Kündigung kann nur innerhalb einer Frist von 3 Wochen (sog. Dreiwochenfrist) geklagt werden, danach ist sie kaum noch angreifbar.

  • Bei Betrieben mit mehr als 10 Arbeitnehmern greift das Kündigungsschutzgesetz. Der Arbeitgeber muss dann einen Kündigungsgrund für eine verhaltensbedingte Kündigung, eine betriebsbedingte Kündigung oder eine personenbedingte (krankheitsbedingte) Kündigung beweisen.

  • Auch bei kleineren Betrieben hat der Arbeitgeber die geltenden Kündigungsfristen einzuhalten.

  • Eine fristlose Kündigung muss innerhalb von 2 Wochen ab dem Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten, auf den die Kündigung gestützt wird, ausgesprochen werden.

  • Auch geringfügig Beschäftigte (450 €-Job) haben Kündigungsschutz.

  • Arbeitnehmer müssen sich nach Erhalt der Kündigung umgehend bei der Agentur für Arbeit/Arbeitsamt arbeitssuchend/arbeitslos melden, es drohen sonst finanzielle Nachteile.

  • Schließen Sie keinen Aufhebungsvertrag/Abwicklungsvertrag ohne anwaltliche Beratung ab, es drohen sonst schwere Nachteile (für Arbeitnehmer z.B. Sperrzeit beim Arbeitslosengeld).

  • Arbeitnehmer sollten schon auf eine Abmahnung reagieren (Gegendarstellung oder Entfernung aus der Personalakte), sie dient häufig der Vorbereitung einer verhaltensbedingten Kündigung.

  • Besteht ein Betriebsrat, muss dieser vor der Kündigung angehört werden. Passieren dem Arbeitgeber hier Fehler, kann das zur Unwirksamkeit der Kündigung führen.

  • Eine mündlich ausgesprochene Kündigung ist unwirksam, sie muss schriftlich erfolgen.

  • Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten, damit Ihnen keine Nachteile entstehen.

Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht

Unsere Werte

Wir schaffen Recht.

Eine vertrauensvolle und diskrete Zusammen­arbeit mit unseren Mandanten bildet das Fundament unserer Kanzlei. Unsere qualifizierten und in verschiedenen Rechts­gebieten spezialisierten An­wälte entwickeln für jeden Mandanten und jedes Problem eine geeignete Lösung.

Wir verfügen in unserer Kanzlei über gebündeltes Know-how und stellen Ihnen – soweit erforderlich – ein passendes Team für Ihr An­liegen zusammen. Wir sind für Ihre Anliegen da.

01

Erfahrung: Seit 1985 für Sie da. Insgesamt über 140 Jahre Berufs­erfahrung. Diese Expertise ermöglicht eine effiziente und kompetente Mandats­bearbeitung. Unsere erfahrenen Spezial­isten sind bereit für Ihre An­liegen.

02

Kompetenz: Wir haben uns auf unsere Tätigkeits­gebiete spezial­isiert und sind Fach­anwälte für die Rechtsgebiete die wir betreuen. Wir bilden uns regel­mäßig für Sie fort und weiter.

03

Diskretion: Eine diskrete und verschwiegene Mandats­bearbeitung hat für uns höchste Prio­rität und ist eine Selbst­verständlich­keit für uns. Sie können sich mit jedem Problem vertrauensvoll an uns wenden.

04

Vertrauen: Ver­trauen wächst aus kompetenter Beratung und Verbindlichkeit. Unsere Man­danten vertrauen uns bereits seit vielen Jahren und wir setzen alles daran, dieses Ver­trauen stets aufs neue zu be­gründen.

05

Kostentransparenz: Eine offene und verlässliche Kommuni­kation über die Kosten und Gebühren ist uns wichtig. Bevor kosten­auslösende Schritte ein­geleitet werden, stimmen wir uns mit unseren Man­daten ab und in­formieren über das Kosten­risiko.

06

Effizienz: Lang­wierige Gerichts­verfahren kosten nicht nur Geld, sondern auch Zeit und Nerven. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die An­liegen unserer Man­danten effizient zu bearbeiten und sie zu allen Optionen um­fassend zu beraten.

Rechtsgebiete

Spezialisierung und Expertise

Wir haben uns bewusst auf ausgewählte Beratungsschwerpunkte spezialisiert. So können wir eine optimale Beratungsqualität gewährleisten und eine maßgeschneiderte Lösung für unsere Mandanten zu entwickeln.

Sie finden daher in unserer Kanzlei mit Büros in Kreuztal, Siegen, Hilchenbach und Freudenberg Fachanwälte für Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Verkehrsrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Welcher Rechtsanwalt für Ihr Anliegen in Frage kommt, wird von dem jeweiligen Rechtsgebiet bestimmt. Unsere Fachanwälte finden für Sie eine maßgeschneiderte Lösung.