Erbrecht, Nachlass & Testament

Jan Gatermann - Fachanwalt für Erbrecht

Der Tod ist ein Thema, mit dem man sich nicht gerne beschäftigt, der aber viele rechtliche Fragen aufwirft. Diese rechtzeitig zu klären, ist später von immenser Bedeutung, damit es im Erbfall nicht zu Streitigkeiten und Unklarheiten kommt.

Diese Fragen sollte man frühzeitig auf der Basis einer qualifizierten rechtlichen Beratung klären. So stellt man sicher, dass das eigene Vermögen im Todesfall nach dem persönlichen Willen verteilt und Auseinandersetzungen zwischen den Erben vorgebeugt wird. Weitere Informationen zum Erbrecht finden Sie hier.

Gerne berät Sie Rechtsanwalt und Notar Jan Gatermann – Fachanwalt für Erbrecht – zu Ihren Fragen rund um Testament, Pflichtteil, Erbschein, Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, Testamentsvollstreckung, Unternehmensnachfolge, internationalem Erbrecht und weitere Themen des Erbrechts. Er steht Ihnen in unseren Büros in Kreuztal, Siegen, Freudenberg als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Rechtsanwalt Gatermann ist zugleich Notar mit Amtssitz in Freudenberg.

Ihr Fachanwalt für Erbrecht

Rechtsgebiete

Aspekte des Erbrechts

Zahlreiche Probleme und Steuerbelastungen sind durch voraus­schauendes Handeln vermeidbar. Die Erbfolge und Vermögens­nachfolge bereits zu Leb­zeiten zu regeln, trägt erfahrungs­gemäß zu einer inneren Er­leicht­erung und zu einem fried­lichen Ver­hältnis der Generationen und der Geschwister untereinander bei.

Die beste Lösung ist die Errichtung des richtigen Testaments zur richtigen Zeit oder eine zu Leb­zeiten statt­findende Über­tragung von Vermögen auf die nächste Generation, die eine Minimierung von Erb­schafts- und Schenkungs­steuer – beispiels­weise durch geschicktes Ausnutzen von Frei­beträgen – im Blick hat. So profitieren alle Beteiligten.

Beratungsspektrum Erbrecht
  • Testamentserrichtung, Testamentsgestaltung
  • Testamentsanfechtung / Testierunfähigkeit
  • Ehegattentestament / gemeinschaftliches Testament / Berliner Testament
  • Erbvertrag
  • Vermächtnis
  • gesetzliche Erbfolge
  • Pflichtteil, Pflichtteilsentziehung
  • Erbunwürdigkeit
  • Testamentsvollstreckung
  • lebzeitige Vermögensübertragung
  • Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung
  • Erbschein
  • Erbschaftssteuer
  • Verkauf und Übertragung von Erbanteilen
  • Schenkung, Widerruf von Schenkungen
  • Erbengemeinschaft, Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
  • Teilungsversteigerung
Testamentsvollstreckung

Erbschaften ziehen häufig langwierige und unangenehme Streit­fälle zwischen den Erben nach sich. Im Fall von Firmen­vermögen kann sogar die Existenz des betroffenen Unternehmens in Gefahr geraten.
Um solchen Konsequenzen vorzubeugen, kann der Erblasser in seinem Testament oder seinem Erb­vertrag die Testaments­vollstreckung anordnen und einen Testaments­vollstrecker bestimmen. Verstirbt der Erblasser, verwaltet oder verteilt der Testaments­vollstrecker den Nachlass – genau nach den leb­zeitigen Wünschen des Verstorbenen.

Patienten­verfügung/Vorsorge­vollmacht

Tritt der Fall ein, dass ein Mensch aufgrund eines Unfalls, Krank­heit oder des Alters handlungs­unfähig wird, muss eine andere Person wichtige Ent­scheidungen für den Betroffenen treffen und für ihn handeln. Vorsorge­vollmacht und Patienten­verfügung geben Ihnen die Möglichkeit, Ihren Stell­vertreter selbst zu bestimmen und Weisungen an Ärzte und Pflege­personal zu richten.

Relevante Fragen für Mandanten
  • Wem möchte ich mein Vermögen vererben?
  • Wie sichere ich mich selbst bestmöglich bis zum Lebensende ab?
  • Wie kann ich meinen Ehepartner oder andere mir nahestehende Personen bedenken oder absichern?
  • Welche Freibeträge existieren im Fall von vorweggenommener Erbfolge, Schenkung oder Erbfall?
  • Wie kann ich den Bestand meines Unternehmens/Familienbetriebes sichern?
  • Wer kann einen Pflichtteil beanspruchen – und kann ich diesen Anspruch beeinflussen oder verhindern?
  • Wer muss für Verbindlichkeiten haften, die zum Zeitpunkt des Todes noch bestehen?
  • Ist es möglich, ein bereits erstelltes Testament zu widerrufen oder anzufechten?
  • Welches Recht gilt beim Auslandserbfall?

Unsere Werte

Wir schaffen Recht.

Eine vertrauensvolle und diskrete Zusammen­arbeit mit unseren Mandanten bildet das Fundament unserer Kanzlei. Unsere qualifizierten und in verschiedenen Rechts­gebieten spezialisierten An­wälte entwickeln für jeden Mandanten und jedes Problem eine geeignete Lösung.

Wir verfügen in unserer Kanzlei über gebündeltes Know-how und stellen Ihnen – soweit erforderlich – ein passendes Team für Ihr An­liegen zusammen. Wir sind für Ihre Anliegen da.

01

Erfahrung: Seit 1985 für Sie da. Insgesamt über 140 Jahre Berufs­erfahrung. Diese Expertise ermöglicht eine effiziente und kompetente Mandats­bearbeitung. Unsere erfahrenen Spezial­isten sind bereit für Ihre An­liegen.

02

Kompetenz: Wir haben uns auf unsere Tätigkeits­gebiete spezial­isiert und sind Fach­anwälte für die Rechtsgebiete die wir betreuen. Wir bilden uns regel­mäßig für Sie fort und weiter.

03

Diskretion: Eine diskrete und verschwiegene Mandats­bearbeitung hat für uns höchste Prio­rität und ist eine Selbst­verständlich­keit für uns. Sie können sich mit jedem Problem vertrauensvoll an uns wenden.

04

Vertrauen: Ver­trauen wächst aus kompetenter Beratung und Verbindlichkeit. Unsere Man­danten vertrauen uns bereits seit vielen Jahren und wir setzen alles daran, dieses Ver­trauen stets aufs neue zu be­gründen.

05

Kostentransparenz: Eine offene und verlässliche Kommuni­kation über die Kosten und Gebühren ist uns wichtig. Bevor kosten­auslösende Schritte ein­geleitet werden, stimmen wir uns mit unseren Man­daten ab und in­formieren über das Kosten­risiko.

06

Effizienz: Lang­wierige Gerichts­verfahren kosten nicht nur Geld, sondern auch Zeit und Nerven. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die An­liegen unserer Man­danten effizient zu bearbeiten und sie zu allen Optionen um­fassend zu beraten.

Rechtsgebiete

Spezialisierung und Expertise

Wir haben uns bewusst auf ausgewählte Beratungsschwerpunkte spezialisiert. So können wir eine optimale Beratungsqualität gewährleisten und eine maßgeschneiderte Lösung für unsere Mandanten zu entwickeln.

Sie finden daher in unserer Kanzlei mit Büros in Kreuztal, Siegen, Hilchenbach und Freudenberg Fachanwälte für Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Verkehrsrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Welcher Rechtsanwalt für Ihr Anliegen in Frage kommt, wird von dem jeweiligen Rechtsgebiet bestimmt. Unsere Fachanwälte finden für Sie eine maßgeschneiderte Lösung.

Terminanfrage

Wie können wir helfen?

Die Fach­anwälte unserer Kanzlei vertreten Sie in der ganzen Bundes­republik. Beratungen und Besprechungs­termine sind telefonisch, per E-Mail oder Video­konferenz möglich. Bitte senden Sie uns im Vorfeld die erforderlichen Unter­lagen zur Vor­bereitung des Termins zu. Sie können auch persönliche Termine verein­baren – Sprechen Sie dazu unsere Mitarbeiter bei der Termin­vereinbarung an!

Wir suchen gemeinsam die best­mögliche und schnellste Vorgehens­weise Ihr Anliegen zu bearbeiten und Ihnen zu helfen. Wir sind für Sie da!