Rechtsanwalt und Fachanwalt Jan Gatermann

Erbrecht, Nachlass & Testament

Jan Gatermann - Fachanwalt für Erbrecht

Der Tod ist ein Thema, mit dem man sich nicht gerne beschäftigt, der aber viele rechtliche Fragen aufwirft. Diese rechtzeitig zu klären, ist später von immenser Bedeutung, damit es im Erbfall nicht zu Streitigkeiten und Unklarheiten kommt.

Diese Fragen sollte man frühzeitig auf der Basis einer qualifizierten rechtlichen Beratung klären. So stellt man sicher, dass das eigene Vermögen im Todesfall nach dem persönlichen Willen verteilt und Auseinandersetzungen zwischen den Erben vorgebeugt wird. Weitere Informationen zum Erbrecht finden Sie hier.

Gerne berät Sie Rechtsanwalt und Notar Jan Gatermann – Fachanwalt für Erbrecht – zu Ihren Fragen rund um Testament, Pflichtteil, Erbschein, Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, Testamentsvollstreckung, Unternehmensnachfolge, internationalem Erbrecht und weitere Themen des Erbrechts. Er steht Ihnen in unseren Büros in Kreuztal, Siegen, Freudenberg als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Rechtsanwalt Gatermann ist zugleich Notar mit Amtssitz in Freudenberg.

Ihr Fachanwalt für Erbrecht

Rechtsgebiete

Aspekte des Erbrechts

Zahlreiche Probleme und Steuerbelastungen sind durch vorausschauendes Handeln vermeidbar. Die Erbfolge und Vermögensnachfolge bereits zu Lebzeiten zu regeln, trägt erfahrungsgemäß zu einer inneren Erleichterung und zu einem friedlichen Verhältnis der Generationen und der Geschwister untereinander bei.

Die beste Lösung ist die Errichtung des richtigen Testaments zur richtigen Zeit oder eine zu Lebzeiten stattfindende Übertragung von Vermögen auf die nächste Generation, die eine Minimierung von Erbschafts- und Schenkungssteuer – beispielsweise durch geschicktes Ausnutzen von Freibeträgen – im Blick hat. So profitieren alle Beteiligten.

Beratungsspektrum Erbrecht
  • Testamentserrichtung, Testamentsgestaltung
  • Testamentsanfechtung / Testierunfähigkeit
  • Ehegattentestament / gemeinschaftliches Testament / Berliner Testament
  • Erbvertrag
  • Vermächtnis
  • gesetzliche Erbfolge
  • Pflichtteil, Pflichtteilsentziehung
  • Erbunwürdigkeit
  • Testamentsvollstreckung
  • lebzeitige Vermögensübertragung
  • Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung
  • Erbschein
  • Erbschaftssteuer
  • Verkauf und Übertragung von Erbanteilen
  • Schenkung, Widerruf von Schenkungen
  • Erbengemeinschaft, Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
  • Teilungsversteigerung
Testamentsvollstreckung

Erbschaften ziehen häufig langwierige und unangenehme Streit­fälle zwischen den Erben nach sich. Im Fall von Firmen­vermögen kann sogar die Existenz des betroffenen Unternehmens in Gefahr geraten.
Um solchen Konsequenzen vorzubeugen, kann der Erblasser in seinem Testament oder seinem Erb­vertrag die Testaments­vollstreckung anordnen und einen Testaments­vollstrecker bestimmen. Verstirbt der Erblasser, verwaltet oder verteilt der Testaments­vollstrecker den Nachlass – genau nach den leb­zeitigen Wünschen des Verstorbenen.

Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht

Tritt der Fall ein, dass ein Mensch aufgrund eines Unfalls, Krankheit oder des Alters handlungsunfähig wird, muss eine andere Person wichtige Entscheidungen für den Betroffenen treffen und für ihn handeln. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung geben Ihnen die Möglichkeit, Ihren Stellvertreter selbst zu bestimmen und Weisungen an Ärzte und Pflegepersonal zu richten.

Relevante Fragen für Mandanten
  • Wem möchte ich mein Vermögen vererben?
  • Wie sichere ich mich selbst bestmöglich bis zum Lebensende ab?
  • Wie kann ich meinen Ehepartner oder andere mir nahestehende Personen bedenken oder absichern?
  • Welche Freibeträge existieren im Fall von vorweggenommener Erbfolge, Schenkung oder Erbfall?
  • Wie kann ich den Bestand meines Unternehmens/Familienbetriebes sichern?
  • Wer kann einen Pflichtteil beanspruchen – und kann ich diesen Anspruch beeinflussen oder verhindern?
  • Wer muss für Verbindlichkeiten haften, die zum Zeitpunkt des Todes noch bestehen?
  • Ist es möglich, ein bereits erstelltes Testament zu widerrufen oder anzufechten?
  • Welches Recht gilt beim Auslandserbfall?

Unsere Werte

Wir schaffen Recht.

Eine vertrauensvolle und diskrete Zusammenarbeit mit unseren Mandanten bildet das Fundament unserer Kanzlei. Unsere qualifizierten und in verschiedenen Rechtsgebieten spezialisierten Anwälte entwickeln für jeden Mandanten und jedes Problem eine geeignete Lösung.

Wir verfügen in unserer Kanzlei über gebündeltes Know-how und stellen Ihnen – soweit erforderlich – ein passendes Team für Ihr Anliegen zusammen. Wir sind für Ihre Anliegen da.

01

Erfahrung: Seit 1985 für Sie da. Unsere sechs Anwälte verfügen in Summe über insgesamt mehr 140 Jahre Berufserfahrung. Dieser große Erfahrungsschatz ermöglicht eine effiziente und kompetente Mandatsbearbeitung.

02

Kompetenz: Wir haben uns auf unsere Tätigkeitsgebiete spezialisiert und sind Fachanwälte für die Rechtsgebiete die wir betreuen. Wir bilden uns regelmäßig für Sie fort und weiter.

03

Diskretion: Eine diskrete und verschwiegene Mandatsbearbeitung hat für uns höchste Priorität und ist eine Selbstverständlichkeit für uns. Sie können sich mit jedem Problem vertrauensvoll an uns wenden.

04

Vertrauen: Vertrauen wächst aus kompetenter Beratung und Verbindlichkeit. Unsere Mandanten vertrauen uns bereits seit vielen Jahren und wir setzen alles daran, dieses Vertrauen stets aufs neue zu begründen.

05

Kostentransparenz: Eine offene und verlässliche Kommunikation über die Kosten und Gebühren ist uns wichtig. Bevor kostenauslösende Schritte eingeleitet werden, stimmen wir uns mit unseren Mandaten ab und informieren über das Kostenrisiko.

06

Effizienz: Langwierige Gerichtsverfahren kosten nicht nur Geld, sondern auch Zeit und Nerven. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Anliegen unserer Mandanten effizient zu bearbeiten und sie zu allen Optionen - auch der außergerichtlichen Streitbeilegung - umfassend zu beraten.

Rechtsgebiete

Spezialisierung und Expertise

Wir haben uns bewusst auf ausgewählte Beratungsschwerpunkte spezialisiert. So können wir eine optimale Beratungsqualität gewährleisten und eine maßgeschneiderte Lösung für unsere Mandanten zu entwickeln.

Sie finden daher in unserer Kanzlei mit Büros in Kreuztal, Siegen, Hilchenbach und Freudenberg Fachanwälte für Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Verkehrsrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Welcher Rechtsanwalt für Ihr Anliegen in Frage kommt, wird von dem jeweiligen Rechtsgebiet bestimmt. Unsere Fachanwälte finden für Sie eine maßgeschneiderte Lösung.

Terminanfrage

Wie können wir helfen?

Die Fach­anwälte unserer Kanzlei vertreten Sie in der ganzen Bundes­republik. Beratungen und Besprechungs­termine sind telefonisch, per E-Mail oder Video­konferenz möglich. Bitte senden Sie uns im Vorfeld die erforderlichen Unter­lagen zur Vor­bereitung des Termins zu. Sie können auch persönliche Termine verein­baren – Sprechen Sie dazu unsere Mitarbeiter bei der Termin­vereinbarung an!

Wir suchen gemeinsam die best­mögliche und schnellste Vorgehens­weise Ihr Anliegen zu bearbeiten und Ihnen zu helfen. Wir sind für Sie da!

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