Notare

 Ein Notar ist als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Rechtsvorgängen im Rahmen der vorsorgenden Rechtspflege zuständig. Bei ihm errichtete Urkunden dienen der Rechtssicherheit, dem Rechtsfrieden und dem Schutz unerfahrener Vertragsbeteiligter. Der Notar ist bei seiner Amtsausübung - wie ein Richter - sachlich und persönlich unabhängig und ist allein dem Gesetz unterworfen. Er steht den Vertragsparteien als unparteiischer und zur Verschwiegenheit verpflichteter Berater bei der Regelung von meist komplexen und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung.

Dazu gehören:

  • Grundstücksrecht/Immobilien: Kaufvertrag, Grundpfandrechte - Bestellung von Grundschuld oder Hypothek, Schenkung/lebzeitige Übertragung, Wohnungsrecht, Nießbrauch
  • Familienrecht: Ehevertrag - Gütertrennung, modifizierte Zugewinngemeinschaft, Scheidungsfolgenvereinbarung, Trennungsfolgenvereinbarung, Adoption
  • Erbrecht: Testament, gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag, Erbschein, Ausschlagung, vorweggenommene Erbfolge, Nachlassverteilung
  • Gesellschaftsrecht: Gesellschaftsvertrag, Handelsregisteranmeldung, Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Übertragung von Gesellschaftsanteilen, Kapitalmaßnahmen
  • Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung
  • Verlosungen, Auslosungen