Gemeinschaftliches Testament

Darum geht es

Ehe­leute können ein gemein­schaftliches Testament errichten. In der häufigsten Aus­ge­stal­tung, dem so­ge­nan­nten Berliner Testament regeln die Ehe­leute, dass sie sich wechsel­seitig für den Fall, dass einer von ihnen stirbt, zunächst als Allein­erben einsetzen und die Kinder erst dann erben sollen, wenn der länger lebende der beiden Ehe­leute eben­falls verstirbt. Ein solches Testament dient in erster Linie der Ab­siche­rung des länger lebenden Ehe­gatten.

Die Abkömmlinge sind durch die wechselseitige Erbeinsetzung der Eheleute also enterbt, wenn der erste Elternteil verstirbt. Sie können, da sie nach gesetzlicher Erbfolge erbberechtigt gewesen wären, daher ihren Pflichtteil geltend machen.
Die Eheleute haben mehrere Möglichkeiten, die Geltendmachung des Pflichtteils abzuwenden: Sie können beispielsweise im gemeinschaftlichen Testament regeln, dass der noch lebende Ehegatte berechtigt ist, dasjenige Kind für den zweiten Erbfall zu enterben, das nach dem Tod des ersten Ehegatten seinen Pflichtteil verlangt. Damit kann man im Testament einen entsprechenden Anreiz setzen, dass der Pflichtteil nicht geltend gemacht wird. Eine absolute Sicherheit, dass der Pflichtteil nicht trotzdem geltend gemacht wird, hat man damit aber nicht. Eine solche Sicherheit schafft nur ein notariell beurkundeter Pflichtteilsverzichtsvertrag.

Terminanfrage

Wie können wir helfen?

Die Fach­anwälte unserer Kanzlei vertreten Sie in der ganzen Bundes­republik. Beratungen und Besprechungs­termine sind telefonisch, per E-Mail oder Video­konferenz möglich. Bitte senden Sie uns im Vorfeld die erforderlichen Unter­lagen zur Vor­bereitung des Termins zu. Sie können auch persönliche Termine verein­baren – Sprechen Sie dazu unsere Mitarbeiter bei der Termin­vereinbarung an!

Wir suchen gemeinsam die best­mögliche und schnellste Vorgehens­weise Ihr Anliegen zu bearbeiten und Ihnen zu helfen. Wir sind für Sie da!

Pflichtteilsrisiko, Abänderung, Erbvertrag

Aspekte des gemeinschaft­lichen Testaments

Bei einem gemein­schaftlichem Testament gibt es viele Dinge, die zu beachten sind. Es ist sehr wichtig sich hier von einem An­walt beraten zu lassen. Ihr Ansprech­partner ist Jan Gater­mann, erfahrener Fach­anwalt für Erbrecht.
Das sind die wichtigsten Aspekte:

Pflichtrisiko reduzieren

Den Kindern steht der Pflicht­teil zu. Um zu vermeiden, dass der länger lebende Ehe­gatte mit Pflicht­teils­ansprüchen belastet wird, besteht zum einen die Mög­lich­keit, dass die Kinder – wenn sie bereits voll­jährig sind – Pflicht­teils­verzicht erklären. Dieser muss nota­riell beur­kundet werden. Kommt dies nicht in Betracht, kann im gemein­schaft­lichen Testament eine Pflicht­teils­straf­klausel aufgenommen werden. Diese Klausel besagt, dass das Kind, das nach dem Tod des ersten Ehe­gatten bereits seinen Pflicht­teil fordert, vom noch lebenden Ehe­gatten auch für den zweiten Erb­gang auf den Pflicht­teil gesetzt werden kann. Damit soll ein wirt­schaft­licher Anreiz geschaffen werden, den Pflicht­teil nach dem Tod des ersten Eltern­teiles noch nicht geltend zu machen.

Abänderung nach dem Tod eines Ehegatten?

Beim gemein­schaftlichen Testament ist zu beachten, dass dieses nur zu Leb­zeiten beider Ehe­leute von einem der Ehe­gatten wider­rufen werden kann. Ände­rung Vor­behal­te für den Zeit­punkt nach dem Tod des Ehe­gatten müssten expli­zit in das Testament auf­ge­nom­men werden.

Erbvertrag

Eine noch stärkere Bin­dung lässt sich durch Ab­schluss eines Erb­vertrages erzielen. Dieser Bedarf zwingend der nota­riellen Beur­kundung. Sind in diesem Erb­vertrag keine Rück­tritts­vorbehalte geregelt worden, ist der Erb­vertrag bindend und – ohne Mit­wirkung sämt­licher Vertrags­beteiligter – nicht abänderbar.
Notar Jan Gater­mann, Fach­anwalt für Erb­recht, berät Sie gerne zu den Gestal­tungs­möglich­keiten bei gemein­schaftlichem Testament, Berliner Testament und Erb­vertrag.

Ihre Anwälte für Erbrecht

Blog - Familienrecht

Vererbung von Kryptowährungen

Bitcoin, Ethereum & Co. – Wie werden Kryptowährungen vererbt? Was ist unbedingt zu beachten? Antworten gibt ein Fachanwalt für Erbrecht.

Gemeinschaftliches Testament

Wie gestaltet man es, was kann man damit regeln? Infor­mieren Sie sich bei uns.

Gesetzliche Erbfolge

Die gesetz­liche Erb­folge tritt ein, wenn der Erb­lasser kein Testament oder Erb­vertrag hinter­lassen hat. Sie bestimmt wer in welcher Rang­folge wie viel erbt. Lesen Sie jetzt weiter.

Pflichtteil

Wie hoch ist der Pflichtteil und wer hat Anspruch darauf? Wir erklären es Ihnen hier.

Vorsorgevollmacht

Was regelt man in einer Vorsorgevollmacht und wofür ist sie wichtig? Lesen Sie hier weiter.

Testamentsvollstreckung

Wer kümmert sich nach dem Tod darum, dass das Erbe so aufgeteilt wird, wie es im Testament steht? Wir erklären Ihnen was Sie mit der Testamentsvollstreckung regeln können.

Erbengemeinschaft

Wie entsteht eine Erben­gemeinschaft, wie funktioniert die Verwaltung und die Auseinandersetzung des Nachlasses? Was ist eine Teilungsversteigerung? Lesen hier mehr

Nachlassverbindlichkeiten

Was, wenn der Erblasser Schulden hinterlässt? Wer kommt dafür auf? Wie kann ich eine Haftung dafür vermeiden? Hier erfahren Sie mehr dazu.

Testament

Welche Formvorschriften gelten für Testamente? Reicht ein handschriftliches Testament oder mache ich besser ein notarielles Testament?

Annahme und Ausschlagung der Erbschaft

Erbschaft annehmen oder ausschlagen? Welche Fristen gelten? Welche Risiken bestehen? Lesen Sie jetzt weiter.

Vererbung von Kryptowährungen

Bitcoin, Ethereum & Co. – Wie werden Kryptowährungen vererbt? Was ist unbedingt zu beachten? Antworten gibt ein Fachanwalt für Erbrecht.

Gemeinschaftliches Testament

Wie gestaltet man es, was kann man damit regeln? Infor­mieren Sie sich bei uns.

Gesetzliche Erbfolge

Die gesetz­liche Erb­folge tritt ein, wenn der Erb­lasser kein Testament oder Erb­vertrag hinter­lassen hat. Sie bestimmt wer in welcher Rang­folge wie viel erbt. Lesen Sie jetzt weiter.

Pflichtteil

Wie hoch ist der Pflichtteil und wer hat Anspruch darauf? Wir erklären es Ihnen hier.

Vorsorgevollmacht

Was regelt man in einer Vorsorgevollmacht und wofür ist sie wichtig? Lesen Sie hier weiter.

Testamentsvollstreckung

Wer kümmert sich nach dem Tod darum, dass das Erbe so aufgeteilt wird, wie es im Testament steht? Wir erklären Ihnen was Sie mit der Testamentsvollstreckung regeln können.

Unsere Werte

Wir schaffen Recht.

Eine vertrauensvolle und diskrete Zusammenarbeit mit unseren Mandanten bildet das Fundament unserer Kanzlei. Unsere qualifizierten und in verschiedenen Rechtsgebieten spezialisierten Anwälte entwickeln für jeden Mandanten und jedes Problem eine geeignete Lösung.

Wir verfügen in unserer Kanzlei über gebündeltes Know-how und stellen Ihnen – soweit erforderlich – ein passendes Team für Ihr Anliegen zusammen. Wir sind für Ihre Anliegen da.

01

Erfahrung: Seit 1985 für Sie da. Unsere sechs Anwälte verfügen in Summe über insgesamt mehr 140 Jahre Berufserfahrung. Dieser große Erfahrungsschatz ermöglicht eine effiziente und kompetente Mandatsbearbeitung.

02

Kompetenz: Wir haben uns auf unsere Tätigkeitsgebiete spezialisiert und sind Fachanwälte für die Rechtsgebiete die wir betreuen. Wir bilden uns regelmäßig für Sie fort und weiter.

03

Diskretion: Eine diskrete und verschwiegene Mandatsbearbeitung hat für uns höchste Priorität und ist eine Selbstverständlichkeit für uns. Sie können sich mit jedem Problem vertrauensvoll an uns wenden.

04

Vertrauen: Vertrauen wächst aus kompetenter Beratung und Verbindlichkeit. Unsere Mandanten vertrauen uns bereits seit vielen Jahren und wir setzen alles daran, dieses Vertrauen stets aufs neue zu begründen.

05

Kostentransparenz: Eine offene und verlässliche Kommunikation über die Kosten und Gebühren ist uns wichtig. Bevor kostenauslösende Schritte eingeleitet werden, stimmen wir uns mit unseren Mandaten ab und informieren über das Kostenrisiko.

06

Effizienz: Langwierige Gerichtsverfahren kosten nicht nur Geld, sondern auch Zeit und Nerven. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Anliegen unserer Mandanten effizient zu bearbeiten und sie zu allen Optionen - auch der außergerichtlichen Streitbeilegung - umfassend zu beraten.

Rechtsgebiete

Spezialisierung und Expertise

Wir haben uns bewusst auf ausgewählte Beratungsschwerpunkte spezialisiert. So können wir eine optimale Beratungsqualität gewährleisten und eine maßgeschneiderte Lösung für unsere Mandanten zu entwickeln.

Sie finden daher in unserer Kanzlei mit Büros in Kreuztal, Siegen, Hilchenbach und Freudenberg Fachanwälte für Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Verkehrsrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Welcher Rechtsanwalt für Ihr Anliegen in Frage kommt, wird von dem jeweiligen Rechtsgebiet bestimmt. Unsere Fachanwälte finden für Sie eine maßgeschneiderte Lösung.