Mediation - was heißt das?
Mediation ist eine neue interdisziplinäre Methode der Konfliktbehandlung, die psychologische und juristische Elemente
von Trennung und Scheidung verbindet.
Das Verfahren - in den 60er und 70er Jahren in den USA entwickelt - wird mittlerweile mit Erfolg in vielen Lebensbereichen
von der Familie über Schule bis in Arbeit, Wirtschaft und Politik angewandt.
Im Kern geht es dabei um die Vermittlung in Konfliktsituationen durch unparteiische neutrale Dritte,
die von allen Konfliktbeteiligten akzeptiert werden.
Frau Rechtsanwältin Schwarz-Schilling ist seit 1997 ausgebildete Familien-Mediatorin (BAFM).
Frau Rechtsanwältin Weller ist ebenfalls Mediatorin. Sie hat 2021 die Ausbildung zur Mediatorin an der Hochschule Wismar - University of Applied Sciences, Technology and Design abgeschlossen.
- eine Chance außergerichtlicher Konfliktbewältigung
- ein Verhandlungskonzept, das die emotionalen ebenso wie die wirtschaftlichen und juristischen Folgen einbezieht
- eine Hilfe zur eigenverantwortlichen Gestaltung der familiären Situation
nach Trennung und Scheidung.
- Eheberatung
- Paartherapie
- Vertretung in gerichtlichen Auseinanderesetzungen
- ist neutraler Dritter;
- versteht sich als Vermittler zwischen den Interessen, nicht als Interessenvertreter;
- verfügt über Methoden, die Kooperationsfähigkeit des Paares zu fördern und Konfliktlösung in eigener
Kompetenz zu ermöglichen; - ist als Anwaltsmediator in der Lage, das erforderliche Wissen über rechtlich relevante Fragen zur
Verfügung zu stellen.
- die in eigener Verantwortung ihr Leben und das ihrer Kinder auch nach Auflösung der Familie selber gestalten wollen;
- die Entscheidungen nicht auf Anwälte und Richter delegieren wollen;
- die eine faire Lösung für alle Beteiligten anstreben;
- die auch nach der Trennung als Paar die Elternverantwortung weiter gemeinsam tragen möchten;
- die ihre eigenen Interessen ausdrücken und vertreten können;
- die bereit sind, die bestehenden Differenzen und Konflikte in gemeinsamen Gesprächen zu verhandeln;
- die destruktiven Streit im Scheidungsverfahren vermeiden wollen.
Die Dauer ist abhängig von der Anzahl und dem Umfang der zu regelnden Fragen und den induviduellen Möglichkeiten zur Einigung, erfahrungsgemäß zwischen 3 und 10 Sitzungen / 90 Min.
EUR 380,00 / Sitzung (90 min.) zzgl. MwSt.
EUR 190,00 / Stunde zzgl. MwSt. für Nachforschungen, Konsultationen und schriftliche Ausarbeitung.
Diese Kosten sind eine sinnvolle Investition für die Zukunft der Partner und der Kinder. Sie liegen meist deutlich unter den Anwalts- und Gerichtskosten im Falle streitiger Auseinandersetzungen.