Fachanwalt für Familienrecht
Das familienrechtliche Mandat ist oftmals emotional stark belastet: es geht um die Trennung/Scheidung von einem Menschen, den man früher einmal geliebt hat und um den Verlust eines Lebenskonzeptes.
Es bedarf auf Seiten des beratenden Rechtsanwalts einer besonderen Sensibilität für die persönliche Situation des Mandanten, aber auch eines klaren Blicks auf die objektive Interessenlage.
Im Vordergrund stehen für die Mandanten in der Regel folgende Fragen:
- Wie viel und wie lange muss ich Unterhalt an Ehegatten und/oder Kindern zahlen bzw. wie viel Unterhalt kann ich wie lange beanspruchen?
- Welche vermögensrechtlichen Ansprüche bestehen?
- Wer hat eventuelle Schulden zu tragen?
- Gibt es einen Zugewinnausgleichsanspruch?
- Was passiert mit Haus und Hausrat?
- Wie werden Sorgerecht und Umgangsrecht geregelt?
- Wie läuft die Scheidung ab, wie hoch sind die Kosten?
- Kann ich Beratungshilfe oder Verfahrenskostenhilfe für die anwaltliche Tätigkeit beanspruchen?
Sind Kinder involviert, ist besondere Sensibilität gefragt. Auch wenn die Eltern getrennte Wege gehen, bleibt die Beziehung zu ihren Kindern erhalten. Hier ist es von großer Bedeutung, zwischen der Eltern- und der Paarebene zu unterscheiden. Kinder dürfen keinesfalls für die Durchsetzung persönlicher Interessen instrumentalisiert werden. Die Komplexität des Familienrechts erfordert die Beratung durch einen in diesem Rechtsgebiet spezialisierten und hochqualifizierten Anwalt.
In unserer Kanzlei sind gleich vier Rechtsanwälte auf das Familienrecht und Scheidung spezialisierte Fachanwälte für Familienrecht. Rechtsanwältin und Notarin Gabriela Schwarz-Schilling, Rechtsanwalt und Notar Jan Gatermann, Rechtsanwältin Anja Weller und Rechtsanwalt Gerhard Hoof sind zugleich Fachanwalt für Familienrecht. Sie stehen Ihnen in unseren Büros in Kreuztal, Siegen, Freudenberg und Hilchenbach für alle familienrechtlichen Fragen - von Scheidung über Unterhalt, Kindesunterhalt, Elternunterhalt, Zugewinn bis Sorgerecht und Umgangsrecht als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Weitere Informationen zum Thema Scheidung und Familienrecht finden Sie hier.
- vor der Eheschließung/während der Ehe: Ehevertrag, Gütertrennung, modifizierte Zugewinngemeinschaft, Zugewinngemeinschaft, gemeinschaftliches Testament, Berliner Testament, Unterhalt
- nach der Trennung: Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Düsseldorfer Tabelle, Ehewohnung/Wohnungszuweisung, Hausratsteilung, Auskunftsansprüche, Gewaltschutz, Trennungsfolgenvereinbarung
- im Rahmen der Scheidung: Scheidungsantrag, Härtefallscheidung, Trennungsjahr, nachehelicher Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzung, Scheidungsfolgenvereinbarung, Auskunftsansprüche, Hausratsteilung, Regelung der Schulden
- Teilungsversteigerung
- Eheaufhebung
- Elternunterhalt
- Volljährigenunterhalt
- Mehrbedarf, Sonderbedarf
- Ehewohnung
- einstweilige Anordnungen
- elterliche Sorge
- Umgangsrecht
- Selbstbehalt
- Wohnvorteil
- Düsseldorfer Tabelle
- Unterhaltsrechtliche Leitlinien des OLG Hamm
- Versorgungsausgleich
- Zugewinnausgleich
- ehebezogene Zuwendung
- Zuwendung unter Verlobten