Fachanwalt für Erbrecht

Der Tod ist ein Thema, mit dem man sich nicht gerne beschäftigt, der aber viele rechtliche Fragen aufwirft. Diese rechtzeitig zu klären, ist später von immenser Bedeutung, damit es im Erbfall nicht zu Streitigkeiten und Unklarheiten kommt.

Es stellen sich zum Beispiel folgende Fragen:

  • Wem möchte ich mein Vermögen vererben?
  • Wie sichere ich mich selbst bestmöglich bis zum Lebensende ab?
  • Wie kann ich meinen Ehepartner oder andere mir nahestehende Personen bedenken oder absichern?
  • Welche Freibeträge existieren im Fall von vorweggenommener Erbfolge, Schenkung oder Erbfall?
  • Wie kann ich den Bestand meines Unternehmens/Familienbetriebes sichern?
  • Wer kann einen Pflichtteil beanspruchen – und kann ich diesen Anspruch beeinflussen oder verhindern?
  • Wer muss für Verbindlichkeiten haften, die zum Zeitpunkt des Todes noch bestehen?
  • Ist es möglich, ein bereits erstelltes Testament zu widerrufen oder anzufechten?
  • Welches Recht gilt beim Auslandserbfall?

Diese Fragen sollte man frühzeitig auf der Basis einer qualifizierten rechtlichen Beratung klären. Auf diese Weise stellt man sicher, dass das eigene Vermögen im Todesfall nach dem persönlichen Willen verteilt und Auseinandersetzungen zwischen den Erben vorgebeugt wird.

Weitere Informationen zum Erbrecht finden Sie auf unserer Seite www.rechtsanwalt-erbrecht-siegen.de.

Gerne berät Sie Rechtanwalt und Notar Jan Gatermann – Fachanwalt für Erbrecht - zu Ihren Fragen rund um Testament, Pflichtteil, Erbschein, Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, Testamentsvollstreckung, Unternehmensnachfolge , internationalem Erbrecht und weitere Themen des Erbrechts. Er steht Ihnen in unseren Büros in Kreuztal, Siegen, Freudenberg als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. RA Gatermann ist zugleich Notar mit Amtssitz in Freudenberg.

Eine Darstellung der erbrechtlichen Kompetenzen von Rechtsanwalt Gatermann finden Sie auch bei Focus-online:     Anwalt Erbrecht Siegen.

 

Die Familie im Fokus erbrechtlicher und steuerrechtlicher Überlegungen

Zahlreiche Probleme und Steuerbelastungen sind durch vorausschauendes Handeln vermeidbar.

Auf der Grundlage unserer Erfahrung und Spezialisierung beraten wir Sie zu:

  • sämtlichen Fragen des Erbrechts, insbesondere Testamentserrichtung, Testamentsgestaltung und Testamentsanfechtung, Ehegattentestamenten, Erbverträgen, Vermächtnis, gesetzlicher Erbfolge, Pflichtteilsrecht und Pflichtteilsentzug
  • Testamentsvollstreckung
  • lebzeitigen Vermögensübertragungen
  • Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung

Die Erbfolge und Vermögensnachfolge bereits zu Lebzeiten zu regeln, trägt erfahrungsgemäß zu einer inneren Erleichterung und zu einem friedlichen Verhältnis der Generationen und der Geschwister untereinander bei. Die beste Lösung ist die Errichtung des richtigen Testaments zur richtigen Zeit oder eine zu Lebzeiten stattfindende Übertragung von Vermögen auf die nächste Generation, die eine Minimierung von Erbschafts- und Schenkungssteuer – beispielsweise durch geschicktes Ausnutzen von Freibeträgen – im Blick hat. So profitieren alle Beteiligten.

Testamentsvollstreckung – den Nachlass sichern, Streit vermeiden

Erbschaften ziehen häufig langwierige und unangenehme Streitfälle zwischen den Erben nach sich. Im Fall von Firmenvermögen kann sogar die Existenz des betroffenen Unternehmens in Gefahr geraten. Um solchen Konsequenzen vorzubeugen, kann der Erblasser in seinem Testament oder seinem Erbvertrag die Testamentsvollstreckung anordnen und einen Testamentsvollstrecker bestimmen. Verstirbt der Erblasser, verwaltet oder verteilt der Testamentsvollstrecker den Nachlass – genau nach den lebzeitigen Wünschen des Verstorbenen.

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht

Tritt der Fall ein, dass ein Mensch aufgrund eines Unfalls, Krankheit oder des Alters handlungsunfähig wird, muss eine andere Person wichtige Entscheidungen für den Betroffenen treffen und für ihn handeln. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung geben Ihnen die Möglichkeit, Ihren Stellvertreter selbst zu bestimmen und Weisungen an Ärzte und Pflegepersonal zu richten.

Aspekte des Erbrechts
  • Erbvertrag
  • Testament
  • Berliner Testament
  • gemeinschaftliches Testament
  • Erbfolge, gesetzliche Erbfolge
  • Erbschein
  • Pflichtteil
  • Verkauf und Übertragung von Erbanteilen
  • Schenkung, Widerruf von Schenkungen
  • Erbengemeinschaft, Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
  • Teilungsversteigerung
  • Vermächtnis
  • Verwaltung und Abwicklung von Erbschaften
  • Testamentsvollstreckung
  • Erbschaftssteuer
  • Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Fachanwalt für Erbrecht
  • Spezialist für Erbrecht
  • Experte für Erbrecht