Darauf müssen Sie achten

Handschriftliches Testament

Durch ein Testament - sei es ein Einzel­testament, ein gemeinschaft­liches Testament/Berliner Testament oder einen Erb­vertrag - kann man die Erb­folge nach seinen Vorstel­lungen abweichend von der gesetz­lichen Erb­folge gestalten.
Ein Testament kann entweder privat­schriftlich, d.h. hand­schriftlich abgefasst werden oder notariell beurkundet werden. Bei dem privat­schriftlichen Testament ist zu beachten, dass dieses voll­ständig vom Erb­lasser hand­schriftlich nieder­geschrieben sein muss. Es muss auch hand­schriftlich unter­schrieben sein. Es sollte auch Ort und Datum angeben. Ein maschinen­schriftliches Testament mit Unter­schrift genügt dement­sprechend nicht und ist unwirksam.

Terminanfrage

Wie können wir helfen?

Die Fach­anwälte unserer Kanzlei vertreten Sie in der ganzen Bundes­republik. Beratungen und Besprechungs­termine sind telefonisch, per E-Mail oder Video­konferenz möglich. Bitte senden Sie uns im Vorfeld die erforderlichen Unter­lagen zur Vor­bereitung des Termins zu. Sie können auch persönliche Termine verein­baren – Sprechen Sie dazu unsere Mitarbeiter bei der Termin­vereinbarung an!

Wir suchen gemeinsam die best­mögliche und schnellste Vorgehens­weise Ihr Anliegen zu bearbeiten und Ihnen zu helfen. Wir sind für Sie da!

Ihr Notar für Testamente

Notarielles Testament

Ein notarielles Testament bietet – neben der ein­wand­freien juris­tischen Formu­lierung durch den Notar – den Vor­teil, dass mit notariellem Testament und Eröffnungs­protokoll des Nach­lass­gerichts beispiels­weise die Berichti­gung des Grund­buches beantragt werden kann und ein Erb­schein regel­mäßig nicht erforderlich ist. Hier können im Erb­fall Zeit und Kosten gespart werden. Liegt nur ein privat­schriftliches Testament vor, ist zur Grund­buch­berichtigung die Bean­tragung eines Erb­scheins beim Nach­lass­gericht erforder­lich.

Als Fach­anwalt für Erb­recht ist Jan Gater­mann auf die Gestal­tung letzt­williger Verfü­gungen spezia­lisiert und berät Sie gerne zu den Gestaltungs­möglich­keiten. Auch mit den besonderen Gestaltungs­möglich­keiten von Behinderten­testamen, Bedürftigen­testament und Geschiedenen­testament ist Rechts­anwalt Gater­mann vertraut. Jan Gater­mann ist zudem Notar.

Ihre Anwälte für Erbrecht

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Scheidung - Immobilie, Unterhalt, Zugewinn

Scheidungen sind oft konfliktreich und zeit­auf­wändig. Erfahren Sie hier, was zu beachten ist.

Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung

Brauche ich einen Ehe­vertrag? Was kann ich darin alles regeln? Unsere Fach­anwälte beraten Sie. Hier finden Sie weitere Infor­mationen.

Sorgerecht und Umgangsrecht

Sie trennen sich oder lassen sich scheiden? Was pas­siert jetzt mit den Kin­dern? Wir er­klären Ihnen das Sorge- und Umgangs­recht.

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Was regelt man in einer Vorsorgevollmacht und wofür ist sie wichtig? Lesen Sie hier weiter.

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Wer kümmert sich nach dem Tod darum, dass das Erbe so aufgeteilt wird, wie es im Testament steht? Wir erklären Ihnen was Sie mit der Testamentsvollstreckung regeln können.

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Unsere Werte

Wir schaffen Recht.

Eine vertrauensvolle und diskrete Zusammenarbeit mit unseren Mandanten bildet das Fundament unserer Kanzlei. Unsere qualifizierten und in verschiedenen Rechtsgebieten spezialisierten Anwälte entwickeln für jeden Mandanten und jedes Problem eine geeignete Lösung.

Wir verfügen in unserer Kanzlei über gebündeltes Know-how und stellen Ihnen – soweit erforderlich – ein passendes Team für Ihr Anliegen zusammen. Wir sind für Ihre Anliegen da.

01

Erfahrung: Seit 1985 für Sie da. Unsere sechs Anwälte verfügen in Summe über insgesamt mehr 140 Jahre Berufserfahrung. Dieser große Erfahrungsschatz ermöglicht eine effiziente und kompetente Mandatsbearbeitung.

02

Kompetenz: Wir haben uns auf unsere Tätigkeitsgebiete spezialisiert und sind Fachanwälte für die Rechtsgebiete die wir betreuen. Wir bilden uns regelmäßig für Sie fort und weiter.

03

Diskretion: Eine diskrete und verschwiegene Mandatsbearbeitung hat für uns höchste Priorität und ist eine Selbstverständlichkeit für uns. Sie können sich mit jedem Problem vertrauensvoll an uns wenden.

04

Vertrauen: Vertrauen wächst aus kompetenter Beratung und Verbindlichkeit. Unsere Mandanten vertrauen uns bereits seit vielen Jahren und wir setzen alles daran, dieses Vertrauen stets aufs neue zu begründen.

05

Kostentransparenz: Eine offene und verlässliche Kommunikation über die Kosten und Gebühren ist uns wichtig. Bevor kostenauslösende Schritte eingeleitet werden, stimmen wir uns mit unseren Mandaten ab und informieren über das Kostenrisiko.

06

Effizienz: Langwierige Gerichtsverfahren kosten nicht nur Geld, sondern auch Zeit und Nerven. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Anliegen unserer Mandanten effizient zu bearbeiten und sie zu allen Optionen - auch der außergerichtlichen Streitbeilegung - umfassend zu beraten.

Rechtsgebiete

Spezialisierung und Expertise

Wir haben uns bewusst auf ausgewählte Beratungsschwerpunkte spezialisiert. So können wir eine optimale Beratungsqualität gewährleisten und eine maßgeschneiderte Lösung für unsere Mandanten zu entwickeln.

Sie finden daher in unserer Kanzlei mit Büros in Kreuztal, Siegen, Hilchenbach und Freudenberg Fachanwälte für Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Verkehrsrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Welcher Rechtsanwalt für Ihr Anliegen in Frage kommt, wird von dem jeweiligen Rechtsgebiet bestimmt. Unsere Fachanwälte finden für Sie eine maßgeschneiderte Lösung.