Nachlass, Teilungsversteigerung
Wer bildet eine Erbengemeinschaft?
Wird der Erblasser von mehreren Erben beerbt, so bilden diese eine Erbengemeinschaft. Der Nachlass wird gemeinschaftliches Vermögen der Erben. Dies hat zur Folge, dass nicht ein Erbe allein über den Nachlass verfügen kann. Die konkrete Regelung der Verwaltung des Nachlasses und der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft ist gesetzlich geregelt und häufig – wenn die Erben sich nicht gut miteinander verstehen – emotional stark belastet und kompliziert.
Können sich beispielsweise die Mitglieder der Erbengemeinschaft nicht darauf verständigen, wer zum Nachlass gehörenden Grundbesitz übernimmt oder zu welchen Konditionen dieser veräußert werden soll, besteht die Möglichkeit, die Teilungsversteigerung beim Amtsgericht zu beantragen.
Rechtsanwalt Jan Gatermann, Fachanwalt für Erbrecht berät und vertritt Sie bei allen Fragen zur Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und im Teilungsversteigerungsverfahren.
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Die Fachanwälte unserer Kanzlei vertreten Sie in der ganzen Bundesrepublik. Beratungen und Besprechungstermine sind telefonisch, per E-Mail oder Videokonferenz möglich. Bitte senden Sie uns im Vorfeld die erforderlichen Unterlagen zur Vorbereitung des Termins zu. Sie können auch persönliche Termine vereinbaren – Sprechen Sie dazu unsere Mitarbeiter bei der Terminvereinbarung an!
Wir suchen gemeinsam die bestmögliche und schnellste Vorgehensweise Ihr Anliegen zu bearbeiten und Ihnen zu helfen. Wir sind für Sie da!
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